• Hausbesuche

    Der Hausbesuch wird vom behandelnden Arzt verordnet, wenn der Patient aus körperlichen oder geistigen Gründen, die ambulante Praxis nicht aufsuchen kann.
    Der verordnende Arzt muss auf der Verordnung unter Berücksichtigung der anderen Pflichtangaben, den Hausbesuch mit JA ankreuzen.

    Unsere Praxis fährt im ländlichen Bereich vom Standort Bisperode in einem Radius bis zu 20km Patienten an.
    Sollte bei Ihnen eine Indikation vorliegen so sprechen Sie das gerne an.

    In gesonderten Fällen ist es notwendig erworbene Fähigkeiten aus der Praxis in die häusliche Umgebung zu transportieren und zu beüben, dass kann das Aufstehen und Umsetzen aus dem Bett auf den Stuhl sein oder ein Orientierungstraining, ein Zurechtfinden in den eigenen Räumen (demenzielle Erkrankung).
    Hierzu ist eine gesonderte Absprache mit dem verordnenden Arzt notwendig.
    Die Maßnahme heißt: Beratung und Integration im sozialen Umfeld und kann einmalig als Leistung in einem Behandlungsintervall erbracht werden.

    In Fördereinrichtungen z.B. Integrationskindergärten, dürfen nur Kinder mit einem vom Gesundheitsamt anerkannten Integrationsstatus behandelt werden. Die Behandlung erfolgt dann in den Einrichtungen, in dafür vorgesehenen Therapieräumen und dient der Entlastung des betroffenen Kindes und deren Angehörigen.